Samstag 4. Februar 2012

Die nächsten Urnengänge:

Datum

Beschreibung

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24.11.2013

 

Urnenstandort:

Das Wahllokal befindet sich im Büro Parterre der Gemeindeverwaltung.

Urnen Öffnungszeiten:

Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr

Bedingungen/Voraussetzungen:

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Ab Erhalt des Zustellkuverts kann bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag brieflich abgestimmt werden.
Das Zustellkuvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der von der Gemeinde bezeichneten Abgabestelle eintreffen.
Die vom Gemeinderat festgesetzte Uhrzeit für den Abgabeschluss ist zu beachten.

Brieflich abstimmen:

Kuvert vorne nicht öffnen: Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der "Reissverschluss" dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises.

Zum Öffnen: Lasche auf der Rückseite "Zum Öffnen" vorsichtig aufreissen. Wahl- und Abstimmungsmaterial entnehmen.

Stimm-/Wahlzettel: Stimm- und Wahlmaterial ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen.

Stimmrechtsausweis: Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben.

Ungültige Stimmabgabe:

- Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird.

- Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.

- Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.

- Das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

- Zu spät abgeschickt worden ist.

Abgabe:

Das Zustellkuvert in den blauen Wahl- und Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde einwerfen. Bei Postaufgabe ist das Zustellkuvert zu frankieren und bis spätestens Dienstag vor dem Urnengang der Post zu übergeben.

Informationen vom Kanton Solothurn

Wahlen und Abstimmungen auf www.ch.ch

zum Seitenanfang Letzte Änderung: 11. Januar 2012
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